Mittwoch, 7. November 2012
Die Jugend in Baden-Württemberg ist bereit - Absenkung des Wahlalters im Kommunalwahlrecht
Folgende Pressemitteilung der Grünen-Jugend-Baden-Württemberg ging heute über die Verteiler:

Absenkung des Wahlalters – Die Jugend von heute ist bereit!


Anlässlich der heutigen Kabinettssitzung, auf der die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg beschlossen werden soll, äußert sich die Grüne Jugend Baden-Württemberg erfreut und fordert die CDU zur Abkehr von ihrer Position auf.

„Mit dem heutigen Beschluss zur Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre, wird für viele junge Menschen Politik greifbar gemacht. Wer junge Menschen für Politik begeistern möchte, muss sie auch mitentscheiden lassen. Allen Unkenrufen zum Trotz, sind wir uns sicher, die Jugend von heute ist bereit sich zu beteiligen und zu engagieren“, zeigt sich Marcel Emmerich, Landessprecher der Grünen Jugend Baden-Württemberg, zuversichtlich.

„Unsere jahrelangen Bemühungen werden endlich in geltendes Recht umgesetzt. Jetzt muss der Weg hin zu mehr jugendpolitischen Teilhabemöglichkeiten schrittweise weiter gehen. Dafür muss die CDU zunächst ihre peinliche Blockadehaltung gegen die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen über Bord werfen. Beteiligungsmuster aus dem letzten Jahrhundert lassen sich nicht auf die Jugend von heute übertragen. Außerdem fordern wir alle Parteien auf, die Wahlalterssenkung auch auf Bundesebene umzusetzen“, verdeutlicht Jessica Messinger, Landessprecherin.

„Wer glaubt, allein die Absenkung des Wahlalters beschere uns eine Beteiligungswelle junger Menschen, denkt zu kurz. Wir müssen an einer Vielzahl von Rädchen und Schrauben drehen. Dabei müssen bewährte und neue Beteiligungsmodelle miteinander verbunden und praktiziert werden. So müssen vor Ort in den Kommunen neben den Jugendgemeinderäten auch neue, innovative Konzepte zur Jugendbeteiligung konzipiert und ausprobiert werden“, so Emmerich abschließend.

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Furchtbare Zustände am Stuttgarter Hbf
Aufgrund der begonnen Umbauarbeiten im Rahmen von S21 am Stuttgarter Hbf wird das Chaos immer perfekter.

Schlimm genug, dass der einzige barrierefreie Zugang über den neuen verlegten Nordausgang in der Mitte von Gleis 1 für jeden umsteigenden Fahrgast einen riesigen Umweg bedeutet, so kommt erschwerend hinzu, dass auch der Aufzug zur S-Bahn nicht mehr zugänglich ist, da der komplette Hallenbereich ab der kleinen Schalterhalle abgesperrt ist.

Seit etwa einem Jahr kkamen zu den bisherigen Strapazen aufgrund des Umbaus auch noch zu mehreren Zugentgleisungen aufgrund des verlegten Gleisvorfelds. Die GRÜNEN sahen daher einen dringenden Handlungsbedarf bei den Projektverantwortlichen, welche dies aber gar nicht so sehen, wie fglgende Pressemitteilung zeigt:

Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Zugentgleisungen am Hauptbahnhof Stuttgart" erklärt Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im
Bundestags-Verkehrsausschuss:

Die Bundesregierung weist ihre Zuständigkeit und Verantwortung für die Deutsche Bahn AG einmal mehr von sich. Anstatt sich offensiv für eine Aufklärung der Ursachen der Entgleisungen am Stuttgarter Hauptbahnhof einzusetzen, demonstriert die Bundesregierung durchgehend Arbeitsverweigerung.

Trotz immerhin sechs Zugentgleisungen innerhalb von 19 Monaten am Stuttgarter Hauptbahnhof verneint die Bundesregierung kategorisch, dass dies einen besonderen Unfallschwerpunkt darstelle. Noch besser: Sie behauptet sogar, eine Häufung von Ereignissen könne statistisch nicht belegt werden.
Das ist dreist, weil sie sich gleichzeitig der Auskunft einer vergleichenden Unfallstatistik an anderen Bahnhöfen verweigert. Da nicht sein kann was nicht sein darf, weist die Bundesregierung einen Zusammenhang der Entgleisung mit den Umbauten im Gleisvorfeld von S21 weit von sich und führt damit die Öffentlichkeit vorsätzlich hinters Licht. Da hilft es auch nicht, auf die noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse zu verweisen; die statistische Häufung der Unfälle darf nicht einfach ausgeblendet werden.

Die Öffentlichkeit hat jedoch ein Recht darauf zu erfahren, inwiefern die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger am Stuttgarter Hauptbahnhof gewährleistet sind. Es ist ein Skandal, wenn die Bundesregierung dem Parlament und der Öffentlichkeit den Einblick in das Arbeits- und Störungsbuch verweigert, mit dem Hinweis es handele sich um "unternehmensinterne Daten". Diese Politik ist intransparent und nicht hinnehmbar! Zu dieser Auskunftsverweigerung haben wir im März 2011 Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

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