Montag, 25. Januar 2010
Wer hat Anrecht auf einen Behindertenparkplatz?
marc-klett, 16:20h
Allein der Besitz eines Schwerbehindertenausweises berechtigt noch lange nicht, einen Behindertenparkplatz zu benutzen. Zu diesem Zweck können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises, der die Merkzeichen BL oder AG enthält, bei ihrer örtlichen Verkehrsbehörde einen "Parkerleichterungsschein" beantragen.
Doch leider denken immer noch viel zu viele Menschen, ein Schwerbehindertenparkplatz sei ein Parkplatz für Kurzparker oder Ältere und ein rechtsfreier Raum.
Das folgende Video zeigt, mit welchen Aktionen man den "Falschparkern" eine Lehre erteilen könnte:
http://www.youtube.com/watch?v=gYQ8VzH-hBk
Doch leider denken immer noch viel zu viele Menschen, ein Schwerbehindertenparkplatz sei ein Parkplatz für Kurzparker oder Ältere und ein rechtsfreier Raum.
Das folgende Video zeigt, mit welchen Aktionen man den "Falschparkern" eine Lehre erteilen könnte:
http://www.youtube.com/watch?v=gYQ8VzH-hBk
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